Die in der Kanzlei tätigen Berufsträger führen die gesetzlichen Berufsbezeichnungen "Rechtsanwalt/in" und "Notarin". Diese Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde: Landgericht Münster Am Stadtgraben 10 48143 Münster Tel: 0251/494-0 Fax: 0251/494-2499 Zuständige Kammern sind für: Rechtsanwälte Rechtsanwaltskammer Hamm Ostenallee 18 59063 Hamm Tel: 02381/985000 Fax: 02381/985050 info@rak-hamm.de www.rak-hamm.de Notare Westfälische Notarkammer Ostenallee 18 59063 Hamm Tel: 02381/985001 Fax: 02381/985051 info@notarkammer-hamm.de www.notarkammer-hamm.de Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte sind:
Rechtsanwältin und Notarin Stankewitz: Allianz Versicherungs-AG, D-10900 Berlin Rechtsanwalt Hußmann: Provinzial Versicherungen, Provinzial-Allee 1, D-48131 Münster Disclaimer und Copyright Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Art und dienen lediglich dazu, die Bürogemeinschaft Stankewitz • Hußmann dem interessierten Internetnutzer vorzustellen. Für Entscheidungen, die der Verwender auf Grund der vorgenannten Informationen trifft, übernehmen wir keine Verantwortung. Wir weisen darauf hin, dass der vorliegende Inhalt weder eine individuelle rechtliche, buchführungstechnische, steuerliche noch eine sonstige fachliche Auskunft oder Empfehlung darstellt und nicht geeignet ist, eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzellfalles zu ersetzen. Die Zusammenstellung der Informationen erfolgte mit der gebotenen Sorgfalt. Gleichwohl übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der übermittelten Informationen. Gleiches gilt auch für die Inhalte externer Websites, auf die diese Site über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist und auf die wir keinen Einfluss haben. Texte, Bilder, Grafiken und Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung oder Reproduktion einzelner Inhalte werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren. Copyright © 2012 Stankewitz • Hußmann, Bürogemeinschaft Lienen, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. All rights reserved. |
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